Bildungsförderung LE 14-20
									Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung
										2014-2020"
									Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch
										Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und
										Forstwirtschaft gefördert.
										Förderbare Maßnahmen
										• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
										• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
										• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
										Förderwerber:
										Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen
										mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu
										stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer
										Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim
										förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte
										Beiträge).
										Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch
										die Landjugend Österreich.
										Förderbarer Personenkreis
										
										• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit
										eigener Betriebsnummer)
										• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am
										Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
										• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die
										BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit
										Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung
										des Bewirtschafters
										Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren
										Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag
										bezahlen.
										Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im
										gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in
										weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
										Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.
									
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