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10 Kurse verfügbar
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Rechtliche Vorsorge und Absicherung für Hof, Familie und Alltag

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In diesem Seminar werden rechtliche Grundlagen und praktische Schritte zur Vorsorge und Absicherung für Personen im ländlichen Raum vermittelt. Sie erfahren, wie Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen im Krankheitsfall, im Alter oder für den Nachlass rechtlich sicherstellen können. Ziel ist es, Ihnen die nötigen Werkzeuge in die Hand zu geben, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können und Risiken durch unklare Regelungen zu vermeiden.

Vorsorge bei Krankheit oder Unfall: Lernen Sie, wie Sie bereits im Vorfeld sicherstellen können, dass Ihre Wünsche respektiert werden, falls Sie einmal krank werden oder einen Unfall haben.

Fremdbestimmung vermeiden: Erfahren Sie, wie Sie verhindern, dass fremde Personen - sei es im medizinischen, finanziellen oder persönlichen Bereich - Entscheidungen für Sie treffen.

Eigene Wünsche für medizinische Behandlung sichern: Sie erhalten Hinweise, wie Sie Ihre Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen, Therapien oder Lebensqualität klar dokumentieren und sicherstellen, dass diese im Ernstfall umgesetzt werden.

Vorsorge für den Todesfall und Nachlassregelung: Lernen Sie, wie Sie Ihre Angelegenheiten nach Ihrem Tod regeln, Vermögen oder Hof absichern und Wünsche festhalten können, um Ihre Familie zu entlasten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Landwirt:innen
Anzahl: mind. 12 Personen, max. 60 Personen
Kursbeitrag: 25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
75,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich.
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote wird im Online-Kursangebot hingewiesen.
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter:
    Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Unternehmensführung

1 verfügbarer Termin

02.12.2026 09:00
60 freie Plätze
Zwettl

Ort: Zwettl
Beginn: 02.12.2026 09:00
Ende: 02.12.2026 12:00
Örtlichkeit: Raiffeisen-Lagerhaus Taverne Zwettl, Pater Werner Deibl-Str. 1/Obj. 1/2, 3910 Zwettl
Information: Cornelia Leitner,
Tel 05 0259 27000
Kursnummer: 3-0096585
Trainer/in: Mag. Cornelia Leitner
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: LK NÖ Recht, Steuer, Soziales
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