Rechtliche Vorsorge und Absicherung für Hof, Familie und Alltag
In diesem Seminar werden rechtliche Grundlagen und praktische Schritte zur Vorsorge und Absicherung für Personen im ländlichen Raum vermittelt. Sie erfahren, wie Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen im Krankheitsfall, im Alter oder für den Nachlass rechtlich sicherstellen können. Ziel ist es, Ihnen die nötigen Werkzeuge in die Hand zu geben, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können und Risiken durch unklare Regelungen zu vermeiden.
Vorsorge bei Krankheit oder Unfall: Lernen Sie, wie Sie bereits im Vorfeld sicherstellen können, dass Ihre Wünsche respektiert werden, falls Sie einmal krank werden oder einen Unfall haben.
Fremdbestimmung vermeiden: Erfahren Sie, wie Sie verhindern, dass fremde Personen - sei es im medizinischen, finanziellen oder persönlichen Bereich - Entscheidungen für Sie treffen.
Eigene Wünsche für medizinische Behandlung sichern: Sie erhalten Hinweise, wie Sie Ihre Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen, Therapien oder Lebensqualität klar dokumentieren und sicherstellen, dass diese im Ernstfall umgesetzt werden.
Vorsorge für den Todesfall und Nachlassregelung: Lernen Sie, wie Sie Ihre Angelegenheiten nach Ihrem Tod regeln, Vermögen oder Hof absichern und Wünsche festhalten können, um Ihre Familie zu entlasten und Streitigkeiten zu vermeiden.
| Kursdauer: | 3 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Landwirt:innen |
| Anzahl: | mind. 12 Personen, max. 60 Personen |
| Kursbeitrag: |
25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
75,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert gefördert von Bund, Land und EU |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at
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| Fachbereich: | Unternehmensführung |





