Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Dachflächen BBK Zwettl
inklusive Speicher
Das Seminar ist für Landwirtinnen und Landwirte gedacht, die eine Photovoltaikanlage auf ihren landwirtschaftlichen Dachflächen errichten und/oder einen Speicher verbauen möchten.
Welche Möglichkeiten bietet die Technik? Worauf muss in der Planungsphase besonders geachtet werden? Ist eine Notstromversorgung durch die Photovoltaikanlage möglich? Welche Anlagengröße ist für meinen Betrieb die sinnvollste? Bei welchen Betriebszweigen ist eine hohe Eigenverbrauchsquote erreichbar? Ist ein Speicher sinnvoll und wenn ja in welcher Größe?
Verschiedene Förderungsmodelle und Praxisbeispiele werden besprochen.
| Kursdauer: | 4 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Landwirt:innen, die Interesse an einer Photovoltaikanlage haben |
| Anzahl: | mind. 10 Personen, max. 50 Personen |
| Kursbeitrag: |
30,00 € Teilnahmebeitrag pro Betrieb gefördert
80,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert gefördert von Bund, Land und EU |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at
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| Fachbereich: | Bauen, Energie, Technik |





