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5 Kurse verfügbar
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Pflanzenschutz-Sachkundeweiterbildung - 5h

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Alle Besitzer:innen eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises müssen zur Verlängerung des Ausweises fünf Stunden an in NÖ anerkannter Weiterbildung absolvieren. Mit diesem Kurs können Sie Ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung auf einmal erfüllen.
Seminare im Ausmaß von jeweils fünf Unterrichtseinheiten, welche der Region, der angebauten Kultur bzw. der Bewirtschaftungsform angepasst sind.

Module im Ausmaß von je 1 UE:
Modul: Getreide, Mais
Modul: Raps, Ölsaaten
Modul: Erdäpfel
Modul: Resistenzmanagement
Modul: Gewässerschutz
Modul: Pflanzenschutz und Bienenschutz
Modul: Düsentechnik inkl. Abdriftminderung in Feldkulturen
Modul: Düsentechnik inkl. Abdriftminderung in Raumkulturen
Modul: Neophyten
Modul: Transport, Lagerung
Modul: Integrierte Maßnahmen im Getreidebau
Spezialmodule:
Modul: Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2 Std. (AGES Johann Kohl)
Modul: Anwenderschutz 2 Std. (SVS)
Modul: Neophyten, Stechapfel, Giftpflanzen (Rea Maria Hall)
Modul: Weinbau 3 Std.(Eitler Christian)
Modul: Forst 3 Std. (Karl Schuster)
Modul: Ökologischer Pflanzenschutz, Pflanzenkohle 2, 3 oder 5 Std. (Denk Eva)

Kursdauer: 5 Einheiten
Zielgruppe: NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweisinhaber:innen, welche eine Weiterbildung zur Verlängerung ihres Ausweises benötigen.
Anzahl: mind. 25 Personen, max. 50 Personen
Kursbeitrag: 30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
80,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich.
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote wird im Online-Kursangebot hingewiesen.
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter:
    Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Pflanzenbau
Mitzubringen: Pflanzenschutz-Sachkundeausweis unbedingt mitnehmen!
Anrechnung: 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

18.11.2026 09:00
50 freie Plätze
Waidhofen/Ybbs

Dieser Termin ist storniert und findet nicht statt.
Ort: Waidhofen/Ybbs
Beginn: 18.11.2026 09:00
Ende: 18.11.2026 14:00
Örtlichkeit: Gasthaus Kerschbaumer, Unterzellerstraße 85, 3340 Waidhofen/Ybbs
Information: BBK Waidhofen an der Ybbs LK NÖ,
Tel 05 0259 41900
Kursnummer: 3-0097226
Trainer/in: DI Martina Löffler
Ing. Bernhard Fromhund
Ing. Susanna Teufl
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: Landwirtschaftskammer Niederösterreich
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