Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landwirtschaftskammer NÖ sowie des Vereins „Die Bäuerinnen NÖ“
Die Lieferfrist für verfügbare Produkte beträgt ca. 7 Tage. Der Verein „Die Bäuerinnen Niederösterreich“ bzw. die Landwirtschaftskammer Niederösterreich (in weiterer Folge als Anbieter angeführt) behält sich vor, die bestellten Waren nur in haushaltsüblichen Mengen zu versenden und zutreffendenfalls den Besteller hiervon per Mail oder telefonisch zu verständigen.
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller bekannt gegebene Adresse durch Zustellung mit der Post. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Besteller dem Anbieter nachweislich und schriftlich bekannt zu geben. Der Anbieter ist zur Beseitigung des Mangels, Ersatzlieferung oder Zurückzahlung des Kaufpreises berechtigt. Im Fall der Erfolglosigkeit einer versuchten Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Bei Bestellungen sind die Versandspesen, sofern im Rahmen der Beschreibung der Ware nichts anderes angegeben ist, vom Besteller zu tragen und werden mit dem Warenpreises in Rechnung gestellt. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Information zum Porto:
Wir weisen darauf hin, dass LK-Rezeptbroschüren und Bäuerinnen-Werbemitteln durch zwei verschiedene Absender-Adressen versandt werden, wobei jeweils Portokosten anfallen.
Werden LK-Rezeptbroschüren und Bäuerinnen-Werbemitteln gemeinsam bestellt, entstehen dennoch zwei getrennte Pakete mit zwei getrennten Portogebühren.
Eine direkte Abholung von Bäuerinnen-Werbemitteln in der LK NÖ ist nach Absprache mit dem Bäuerinnenreferat zu den Geschäftszeiten möglich.
Der Besteller bekommt mit den bestellten Broschüren bzw. Werbemittel einen Erlagschein mitgesendet. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist für den Anbieter spesenfrei binnen einundzwanzig Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum mit dem der Lieferung beiliegenden Zahlschein auf das darin angegebene Bankkonto des Anbieters zu entrichten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden diesem Mahnspesen verrechnet.
Alle vom Anbieter gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller im Eigentum des Anbieters, sodass der Besteller erst nach ihrer vollständigen Bezahlung über sie verfügen darf.
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der Sitz der Landwirtschaftskammer NÖ.