Belastungs- und Veräußerungsverbot
Belastungs- und Veräußerungsverbote zugunsten der Übergeber können sehr problematische Auswirkungen für die Übernehmer haben, beispielsweise wenn die Übergeber aufgrund von Demenz gar nicht mehr in der Lage sind, eine Zustimmung zu erteilen.
In so einem Fall kann ein familienfremder Erwachsenenvertreter eingesetzt werden. Um schwere Nachteile für den Betrieb zu vermeiden, kann eine Befristung bzw. Einschränkung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes auf bestimmte Betriebsteile erwogen werden.
Unbedingt zu empfehlen ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
In so einem Fall kann ein familienfremder Erwachsenenvertreter eingesetzt werden. Um schwere Nachteile für den Betrieb zu vermeiden, kann eine Befristung bzw. Einschränkung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes auf bestimmte Betriebsteile erwogen werden.
Unbedingt zu empfehlen ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht.