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  1. Bäuerinnen in Niederösterreich
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29.01.2024
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Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung zur Dorfhelferin

Dorfhelferinnen sind wichtige Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe. Das Land Niederösterreich macht die Ausbildung zur Dorfhelferin oder zum Dorfhelfer attraktiver. Ab sofort erhalten die zukünftigen Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ein Stipendium in der Höhe von monatlich 600 Euro für die Dauer der Ausbildung.

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© NLK
Die Dorfhelferinnen haben eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft: „Diese helfenden Hände sind eine enorm wichtige Unterstützung für unsere bäuerlichen Betriebe“, betonen Pernkopf und Landtagsabgeordnete Silke Dammerer.
 
Der Beruf der Dorfhelferin oder des Dorfhelfers ist vielfältig: Landwirtinnen und Landwirte können bei Ausfall der betriebsführenden Person, sei es durch die Geburt eines Kindes, Krankheit, Tod, Unfall oder eines Kur- oder Erholungsaufenthalts, die Zuteilung einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, beantragen. Durch den Einsatz der Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ist dann sichergestellt, dass der landwirtschaftliche Betrieb keine finanziellen Einbußen erleidet und in geordneter Art und Weise weitergeführt werden kann.
 
Die spezielle Ausbildungskombination von Heim- und Betriebshilfe wird seit 1966 ausschließlich im Land Niederösterreich am Standort der Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl angeboten und dauert insgesamt 9 ½ Monate (September bis Mitte Juni). Voraussetzung für die Anmeldung zum Lehrgang ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein positiver Abschluss der 10. Schulstufe sowie die Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt. Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf das gesamte Bundesland Niederösterreich. Neben theoretischen Unterrichtseinheiten absolvieren die künftigen Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ihre praktische Ausbildung am Mostviertler Bildungshof in Gießhübl, in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung. Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung.
 
Die Abwicklung der Ausbildungsprämie erfolgt wie bereits seit 2022 die NÖ Pflegeausbildungsprämie durch die Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ G.m.b.H. (GFF), da hier bereits das notwendige Einreichportal besteht sowie kompetentes Personal für die entsprechende Abwicklung und Auszahlung in vielfältigen Stipendienschienen vorhanden ist. Die Einreichung wird – auch für die derzeit in der Ausbildung befindlichen Schülerinnen und Schüler - bereits ab dem 1.Februar unter www.gff-noe.at möglich sein.
 
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© Archiv
Die Dienstleistung der Dorfhelferin oder des Dorfhelfers umfasst notwendige Arbeiten, welche üblicherweise im landwirtschaftlichen Betrieb, Haus und Garten anfallen. Zu diesen Tätigkeiten gehören die Führung des Haushaltes, die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung, die Mithilfe bei der Stallarbeit sowie diverse Außenarbeiten (Arbeiten mit Maschinen in eingeschränktem Umfang, Unterstützung bei Erntearbeiten). Der Einsatz soll in der Regel nicht länger als drei Wochen dauern. Eine Verlängerung kann in Einzelfällen aufgrund eines begründeten Antrags genehmigt werden.
Für jeden Einsatz ist ein Kostenersatz zu entrichten, welcher vom Einheitswert und dem außerlandwirtschaftlichen Jahresnettoeinkommen abhängig ist. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, leistet die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) auf Antrag einen Zuschuss bis zu 80% der Einsatzkosten, wobei Mutterschaftseinsätze ausgenommen sind.

Der Bedarf einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers muss zeitgerecht telefonisch oder schriftlich bei der Förderungsabwicklungsstelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung) bekannt gegeben werden. Zusätzlich ist vor Einsatzbeginn der Dorfhelferin oder des Dorfhelfers ein schriftlicher Antrag an die Abteilung Landwirtschaftsförderung zu übermitteln.

Nach Einlangen des schriftlichen Antrags und der erforderlichen Beilagen kann von der Abteilung Landwirtschaftsförderung eine Dorfhelferin oder ein Dorfhelfer zugeteilt werden, sofern alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Einzelfalls und nach Maßgabe der verfügbaren Dorfhelferinnen und Dorfhelfer.

Um diese einzigartige Dienstleistung der Heim- und Betriebshilfe in Niederösterreich weiterhin anbieten zu können, möchten wir im Rahmen einer Informationskampagne Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zur Dorfhelferin oder zum Dorfhelfer gewinnen, das sind insbesondere Schülerinnen und Schüler Landwirtschaftlicher Fachschulen im letzten Jahrgang oder auch „Branchenfremde.“

Durch Einscannen des QR-Codes auf Foldern, Plakaten und Freecards können Interessenten und Interessentinnen einen spannenden Quiz - bezogen auf den Beruf „Betriebs- und Dorfhelferin“ oder „Betriebs- und Dorfhelfer“ - absolvieren, wichtige Informationen zu Beruf & Ausbildung erhalten und ihre persönlichen Daten bei der Abteilung Landwirtschaftsförderung hinterlassen. In weiterer Folge nehmen Monika Schadenhofer und Martina Krondorfer von der Abteilung Landwirtschaftsförderung mit den Interessentinnen und Interessenten telefonisch Kontakt auf, um zu klären, ob eine Ausbildung zur „Betriebs- und Dorfhelferin“ bzw. zum „Betriebs- und Dorfhelfer“ in Betracht kommt.
 

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