Helga Leichtfried: Steuererklärung - ein Überblick
Nach dem Einkommensteuergesetz sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz haben, einkommensteuerpflichtig. In der Landwirtschaft gibt es die Möglichkeit der pauschalierten Gewinnermittlung, wobei es dafür Grenzen gibt.
Eine Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich in elektronischer Form über FINANZOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres abzugeben. In der Steuererklärung müssen alle betrieblichen Einkünfte sowie die Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit angegeben werden. Man kann auch Absatzbeträge geltend machen, zum Beispiel Kinder-, Alleinverdiener-oder Alleinerzieherabsetzbeträge. Alle, die aufgrund zu geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen, können Erstattung für manche Absatzbeträge beantragen.
Viele nichtpauschalierte Betriebe beauftragen für die Steuererklärung ein Steuerberatungsbüro. Einige Vorteile, wie erforderliche Sachkenntnis, aktuelle Informationen über Änderungen der Gesetze oder Fristenläufe und eine gewisse betriebswirtschaftliche Beratung, stehen dann dem Nachteil höherer Kosten gegenüber. Ebenso lohnt sich ein Nachfragen bei der zuständigen Bezirksbauernkammer oder bei den Steuerexperten der Landwirtschaftskammer NÖ. Genauere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der LK NÖ.
Eine Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich in elektronischer Form über FINANZOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres abzugeben. In der Steuererklärung müssen alle betrieblichen Einkünfte sowie die Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit angegeben werden. Man kann auch Absatzbeträge geltend machen, zum Beispiel Kinder-, Alleinverdiener-oder Alleinerzieherabsetzbeträge. Alle, die aufgrund zu geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen, können Erstattung für manche Absatzbeträge beantragen.
Viele nichtpauschalierte Betriebe beauftragen für die Steuererklärung ein Steuerberatungsbüro. Einige Vorteile, wie erforderliche Sachkenntnis, aktuelle Informationen über Änderungen der Gesetze oder Fristenläufe und eine gewisse betriebswirtschaftliche Beratung, stehen dann dem Nachteil höherer Kosten gegenüber. Ebenso lohnt sich ein Nachfragen bei der zuständigen Bezirksbauernkammer oder bei den Steuerexperten der Landwirtschaftskammer NÖ. Genauere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der LK NÖ.