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28.11.2022
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Partner News: So kommen Sie zu Ihrer Versicherungsleistung

„Wenn ich das nur gewusst hätte!“ Manchmal sind es Unaufmerksamkeiten, die dazu führen, dass die Versicherung nicht leistet. Lesen Sie bei den folgenden, woran Sie unbedingt denken sollen.

Kunden vergessen immer wieder auf ihre Verpflichtungen. Diese sogenannten Obliegenheiten müssen eingehalten werden, damit eine Versicherungsleistung erbracht wird. Hier nun fünf hilfreiche Tipps:
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© NÖ Versicherung
Tipp 1: Versperren Sie Ihr Fahrrad
Wo auch immer Sie Ihr Fahrrad abstellen, es muss versperrt sein. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, dass das Fahrradschloss einen äußeren Gegenstand umfasst. Die Hauptsache ist, dass das Fahrrad in sich versperrt ist. Das gilt auch dann, wenn sich das Fahrrad in einem versperrten Fahrradabstellraum befindet.
Ausnahme: Fahrrad befindet sich in einem versperrten Einfamilienhaus oder in einer versperrten Wohnung,
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Tipp 2: Schließen Sie die Fenster, wenn Sie Haus bzw. Wohnung verlassen
Dieser Tipp ist besonders dann von Bedeutung, wenn Sie im Erdgeschoß wohnen. Ist im Erdgeschoß ein Fenster gekippt, muss der Einbrecher nicht „erschwerende Hindernisse“ überwinden, um in die Wohnung zu gelangen. Somit ist der Tatbestand eines Einbruchs nicht gegeben und die Versicherung geht leistungsfrei.
Muss der Einbrecher hingegen das Fenster aufbrechen oder eindrücken, so ist das Ereignis versichert.
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Tipp 3: Drehen Sie den Hauptwasserhahn zu, wenn Sie länger als 72 Stunden Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen.
Ein Wasserschaden kann jeden treffen. Das Ausmaß des Schadens hängt davon ab, wie lange das Wasser ungehindert austreten kann. Daher gibt es die Verpflichtung, den Hauptwasserhahn abzudrehen, sollte die Wohnung oder das Haus länger als 72 Stunden unbewohnt sein. Kann nachgewiesen werden, dass dafür nicht gesorgt wurde, ist die Versicherung von der Leistungspflicht entbunden.
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Tipp 4: Behalten Sie offenes Feuer im Auge
Der Duft nach Zimt, der Anblick von brennenden Kerzen, der Klang von Weihnachtsliedern: All das lässt in uns wohlige Weihnachtsstimmung aufkommen. Doch Achtung: Wenn man brennende Kerzen oder anderes offenes Feuer aus den Augen lässt, gilt das als grobe Fahrlässigkeit. Dafür braucht es einen eigenen Versicherungsschutz. Ansonsten gibt es keine Versicherungsdeckung.
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Tipp 5: Machen Sie Fotos
Fotos helfen im Schadenfall. Je besser Sie die beschädigten bzw. abhandengekommenen Sachen dokumentieren können, desto leichter kann der Schaden abgewickelt werden. Fotografien Sie bei Versicherungsabschluss die wesentlichen Güter und dokumentieren Sie im Schadenfall das Ausmaß des Schadens.
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Hinweis:
Die angeführten Beispiele dienen dem besseren Verständnis, bedeuten aber keine Deckungszusage für konkrete Schadenfälle. Diese werden im Einzelfall geprüft. Irrtümer vorbehalten. Für den Inhalt verantwortlich Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten

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