Bäuerinnen in Niederösterreich
LK'n im Internet
  • BGLD
  • KTN
  • NÖ
  • OÖ
  • SBG
  • STMK
  • TIROL
  • VBG
  • Wien
  • Österreich
Bäuerinnen
  • Wir über uns
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Online-Beitrittserklärung
  • Aktuelles
  • Bäuerinnen am Wort
  • LANDe Platzl
    • Aktuelles
    • Aktivtage
    • Termine
    • LANDe Platzl in Ihrer Nähe
    • Fotos
  • Wir über uns
    • Die Bäuerinnen
    • Vereinsleitung
    • Unsere Partner
  • Veranstaltungen & Termine
  • Service
    • Webshop
    • Organisationsunterlagen
    • Bildungsprogramm
    • Fotos
    • Publikationen
    • Newsletter
  • Bezirke
        • Amstetten
        • Baden
        • Bruck/Leitha & Schwechat
        • Gänserndorf
        • Gmünd
        • Hollabrunn
        • Horn
        • Korneuburg
        • Krems
        • Lilienfeld
        • Melk
        • Mistelbach
        • Mödling
        • Neunkirchen
        • Scheibbs
        • St.Pölten
        • Tullnerfeld
        • Waidhofen an der Thaya
        • Waidhofen an der Ybbs
        • Wiener Neustadt
        • Zwettl
  1. Bäuerinnen in Niederösterreich
  2. Aktuelles
01.03.2024
Empfehlen Drucken

Sozialversicherungsbeiträge absenken

Mit der so genannten Beitragsgrundlagenoption kann die Beitragsgrundlage in der bäuerlichen Sozialversicherung an das tatsächliche landwirtschaftliche Einkommen angepasst werden. Die Beitragsbelastung bei der SVS wird dadurch in vielen Fällen ganz deutlich reduziert.

svs beiträge.jpgsvs beiträge.jpgsvs beiträge.jpgsvs beiträge.jpg[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmmedia%2Fimage%2F2024.03.04%2F1709551646197316.jpg]
© LK NÖ/Eva Kail
Die tägliche Beratungspraxis zeigt, dass es noch immer viele Bäuerinnen und Bauern gibt, die die Beitragsgrundlagenoption nicht kennen. Dabei handelt es sich um eine bedeutende Gestaltungsmöglichkeit im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG).
 
Der so genannte Versicherungswert (das ist die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung) wird grundsätzlich vom Einheitswert, also pauschal und unabhängig von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen am jeweiligen Betrieb, berechnet. Gerade bei weniger intensiv bewirtschafteten Betrieben ergibt sich daraus vielfach eine zu hohe Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen.
 
Allerdings besteht in der bäuerlichen Sozialversicherung eine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Methoden der Beitragsgrundlagenberechnung. Auf Antrag wird anstelle des Einheitswerts der Einkommensteuerbescheid als Grundlage für die Beitragsvorschreibungen herangezogen. Man nennt diesen Antrag „Beitragsgrundlagenoption“.
 
Sofern ein derartiger Antrag bis spätestens 30. April bei der SVS einlangt, kann er sogar noch rückwirkend für das Vorjahr gestellt werden. Auf der Homepage der SVS wird dafür ein eigenes Antragsformular bereitgestellt.
 
Die Belastung mit Pflichtbeiträgen in der bäuerlichen Sozialversicherung beträgt aufgrund der aktuell geltenden Mindestbeitragsgrundlage für Betriebe in der Beitragsgrundlagenoption derzeit mindestens rund 2.700,- € im Jahr.
 
 
 
Beratung ist notwendig
Bevor ein derartiger Antrag auf Beitragsgrundlagenoption gestellt wird, sollte unbedingt eine eingehende Beratung in Anspruch genommen werden. Durch die Beitragsgrundlagenoption werden nämlich regelmäßig nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge deutlich geringer, sondern auch die Gutschriften in den Pensionskonten der bäuerlichen Pflichtversicherten. Darüber hinaus sind auch unerwünschte steuerliche Auswirkungen zu bedenken. Durch den Ausschluss der Vollpauschalierung und geringere (steuerlich grundsätzlich zu berücksichtigende) Sozialversicherungsbeiträge kann es zu einer (höheren) Einkommensteuerbelastung kommen.
 
Zum vorigen Artikel voriger Artikel

Frauen, macht mehr aus Eurem Geld!

Zum nächsten Artikel nächster Artikel

Neu- und Quereinstieg in die Landwirtschaft

Weitere Beiträge

  • Videoreihe: Die Landwirtschaft im Dialog
  • Belastungs- und Veräußerungsverbot
  • Ideencheck – checken Sie online ihre Ideen!
  • Hilfestellungen für die praktische Umsetzung von Gender Mainstreaming im ländlichen Raum
  • Trotz Abschaffung des Pflegeregresses können Pflegeheimkosten vorgeschrieben werden
  • Neuer LFI-Innovationskompass unterstützt bei Ideenumsetzung
  • Wesentliche Änderungen durch das neue Erwachsenenschutzgesetz ab 1. Juli 2018
  • Wir bitten Sie um Ihre Meinung!
  • 27
  • 28
  • 29(current)
288 Artikel | Seite 29 von 29

Die Bäuerinnen

  • © 2025
  • Verein "Die Bäuerinnen Niederösterreich"
    Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
  • Telefon: +43 (0)5 0259 26000
    E-Mail: baeuerinnen@lk-noe.at

  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutzerklärung

Bäuerinnen international

  • Österreich
  • Deutschland
  • Schweiz
  • Südtirol

Partner-Services

  • Gutes vom Bauernhof
  • Erlebnis Bauernhof
  • Seminarbäuerinnen
  • Landjugend Niederösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Green Care Österreich
logo_lknoe © Archiv
  • Landwirtschaftskammer Niederösterreich
    Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
  • Telefon: +43 (0)5 0259
    E-Mail: office@lk-noe.at

Newsletter
Facebook Youtube

LKNOE_Logo © Archiv
LFI_Logo © Archiv
NV_Logo_2022_hoch_RGB (1)_proc © NÖ Versicherung
Logo_Raiffeisen Niederoesterreich-Wien_neu 2024_eng zugeschnitten © Raiffeisen NÖ-Wien
Die_NÖ_Umweltverbaende_Logo2023_FINAL - Ohne Claim © Archiv
HV-Bildmarke © Österreichische Hagelversicherung
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmmedia%2Fimage%2F2024.03.04%2F1709551646197316.jpg]
© LK NÖ/Eva Kail