Lehrgang "Von der Einsteigerin zur Insiderin"
Für Frauen, die Landwirtschaft besser verstehen, Orientierung gewinnen und gemeinsam mit einem starken Netzwerk ihren eigenen Weg am Betrieb gestalten möchten.
Stell dir vor: Du möchtest tiefer in die Welt der Landwirtschaft eintauchen. Ob durch die Partnerschaft, die Hofübernahme oder aus persönlichem Interesse – du willst Zusammenhänge verstehen und Schritt für Schritt zur Insiderin werden.
Der Lehrgang begleitet dich dabei und vermittelt einen praxisnahen Überblick über das Leben und Arbeiten auf einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb. Fachliche Grundlagen, persönliche Entwicklung sowie das Zusammenleben mehrerer Generationen stehen dabei gleichermaßen im Mittelpunkt. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Zusammenhänge verständlich zu machen und auf weiterführende Bildungs- und Beratungsangebote aufmerksam zu machen.
Abgerundet wird die Ausbildung durch Praxistage, einen Partnertag und den Austausch mit Frauen in ähnlichen Lebenssituationen. So entsteht ein starkes Netzwerk, das oft weit über den Lehrgang hinaus Bestand hat.
Weitere Details hier.
| Kursdauer: | 40 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Neueinsteigerinnen, potentielle Hofübernehmerinnen, Partnerinnen von (künftigen) Betriebsführer:innen |
| Anzahl: | mind. 12 Personen, max. 16 Personen |
| Kursbeitrag: |
450,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
1.200,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert gefördert von Bund, Land und EU |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at
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| Fachbereich: | Persönlichkeit & Kreativität |





