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14.08.2026
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Zahlungsschwierigkeiten bei der SVS? Rechtzeitig handeln und Unterstützung nutzen

Die aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit niedrigen Erzeugerpreisen, steigenden Betriebsmittelkosten und regional teils schwachen Ernten führen auf vielen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu angespannten Liquiditätssituationen. Wer Schwierigkeiten hat, Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht zu bezahlen, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) suchen.

Zahlungserleichterungen bei der SVS möglich

Die SVS bietet für BSVG-Versicherte die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren. Ein entsprechendes Ansuchen kann sowohl für:
  • bereits fällige Beiträge,
  • bereits vorgeschriebene, aber noch nicht fällige Beiträge,
  • sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für künftige Beitragsvorschreibungen
gestellt werden.  Wichtig ist, dass im Antrag die Gründe für die Zahlungsprobleme sowie ein realistischer Zahlungsvorschlag angeführt werden.
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© LK NÖ/Eva Kail

Realistische Rückzahlungspläne erhöhen die Erfolgschancen

Zu beachten ist:
  • Laufende Beitragsvorschreibungen müssen weiterhin fristgerecht bezahlt werden, sofern sie nicht ausdrücklich Teil der Vereinbarung sind.
  • Für Zahlungserleichterungen wird grundsätzlich ein Zinsenersatz verrechnet.
  • Bei verspäteter Antragstellung kann zusätzlich ein Beitragszuschlag anfallen.
Daher empfiehlt die Landwirtschaftskammer Niederösterreich, offene Anliegen nicht aufzuschieben und möglichst vor Fälligkeit der Beiträge Kontakt mit der SVS aufzunehmen.

Die Landwirtschaftskammer unterstützt

Die Expertinnen und Experten der Landwirtschaftskammer Niederösterreich beraten bei:
  • Fragen zur Beitragsgrundlagenoption,
  • der Einschätzung der künftigen Beitragsbelastung,
  • der Planung von Zahlungsvereinbarungen mit der SVS,
  • sowie bei der Vorbereitung eines Ansuchens.

Erste Anlaufstelle: Ihre Bezirksbauernkammer

Bei Liquiditätsproblemen oder Fragen zu Beitragszahlungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Bezirksbauernkammer. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines realistischen Zahlungsvorschlags sowie bei der weiteren Vorgehensweise gegenüber der SVS.

Je früher gehandelt wird, desto besser können zusätzliche Kosten durch Beitragszuschläge oder Einbringungsmaßnahmen vermieden werden.
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