Zahlungsschwierigkeiten bei der SVS? Rechtzeitig handeln und Unterstützung nutzen
Zahlungserleichterungen bei der SVS möglich
Die SVS bietet für BSVG-Versicherte die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren.
Ein entsprechendes Ansuchen kann sowohl für:
- bereits fällige Beiträge,
- bereits vorgeschriebene, aber noch nicht fällige Beiträge,
- sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für künftige Beitragsvorschreibungen
Realistische Rückzahlungspläne erhöhen die Erfolgschancen
Zu beachten ist:
- Laufende Beitragsvorschreibungen müssen weiterhin fristgerecht bezahlt werden, sofern sie nicht ausdrücklich Teil der Vereinbarung sind.
- Für Zahlungserleichterungen wird grundsätzlich ein Zinsenersatz verrechnet.
- Bei verspäteter Antragstellung kann zusätzlich ein Beitragszuschlag anfallen.
Die Landwirtschaftskammer unterstützt
Die Expertinnen und Experten der Landwirtschaftskammer Niederösterreich beraten bei:
- Fragen zur Beitragsgrundlagenoption,
- der Einschätzung der künftigen Beitragsbelastung,
- der Planung von Zahlungsvereinbarungen mit der SVS,
- sowie bei der Vorbereitung eines Ansuchens.
Erste Anlaufstelle: Ihre Bezirksbauernkammer
Bei Liquiditätsproblemen oder Fragen zu Beitragszahlungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Bezirksbauernkammer. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines realistischen Zahlungsvorschlags sowie bei der weiteren Vorgehensweise gegenüber der SVS.
Je früher gehandelt wird, desto besser können zusätzliche Kosten durch Beitragszuschläge oder Einbringungsmaßnahmen vermieden werden.
Je früher gehandelt wird, desto besser können zusätzliche Kosten durch Beitragszuschläge oder Einbringungsmaßnahmen vermieden werden.





