Recht(e) haben! - Rechtstipp des Monats: Bäuerliche Hofübergabe
Was muss ich als Jungübernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes gegenüber der Gemeinde, dem Finanzamt, der Sozialversicherung etc. berücksichtigen? Welche Rechte und Pflichten kommen zum Tragen?
Die Gemeinde ist für die korrekte Vorschreibung der Grundsteuer für den landwirtschaftlichen Betrieb zuständig. Diese betrifft als Eigentümer:in des Betriebes nun die bzw. den Jungübernehmer:in. Will dieser ein neues Gebäude am Betrieb errichten oder am Betrieb umbauen, so hat er ebenfalls mit der Gemeinde zu tun, da die bzw. der Bürgermeister:in in der Regel Baubehörde erster Instanz ist.
Als Übernehmer:in und Betriebsführer:in eines landwirtschaftlichen Betriebes ist man auch dafür verantwortlich, seinen steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nachzukommen. Hierzu gehört insbesondere die Ermittlung seines Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (z.B. durch Vollpauschalierung) und die Überprüfung, ob man eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht.
Daneben ist es wichtig, die Hofübernahme binnen eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt zu melden, damit ein Versicherungsschutz gegeben ist und die Beiträge korrekt vorgeschrieben werden können.
Die Gemeinde ist für die korrekte Vorschreibung der Grundsteuer für den landwirtschaftlichen Betrieb zuständig. Diese betrifft als Eigentümer:in des Betriebes nun die bzw. den Jungübernehmer:in. Will dieser ein neues Gebäude am Betrieb errichten oder am Betrieb umbauen, so hat er ebenfalls mit der Gemeinde zu tun, da die bzw. der Bürgermeister:in in der Regel Baubehörde erster Instanz ist.
Als Übernehmer:in und Betriebsführer:in eines landwirtschaftlichen Betriebes ist man auch dafür verantwortlich, seinen steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nachzukommen. Hierzu gehört insbesondere die Ermittlung seines Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (z.B. durch Vollpauschalierung) und die Überprüfung, ob man eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht.
Daneben ist es wichtig, die Hofübernahme binnen eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt zu melden, damit ein Versicherungsschutz gegeben ist und die Beiträge korrekt vorgeschrieben werden können.
Diesen und viele weitere Tipps zu verschiedenen Rechtsthemen wie bäuerliche Hofübergabe, Betriebsführung, Mutterschaft und Karenz, Sozialversicherung etc. sind auf der Website der Bäuerinnen Österreich zu finden unter folgendem Link: Link zu den Rechtstipps.





